Staatsgebiet
Juristisch betrachtet ist ein Staat eine sogenannte Gebietskörperschaft. Eine solche Gebietskörperschaft handelt "hoheitlich" in einem bestimmten definierten Gebiet.. Das hoheitliche Handeln steht also in Zusammenhang mit einem Gebiet, einem Territorium.
Genau dieses Territorium gibt es nicht mehr, seit der Artikel 23 (alte Fassung) des Grundgesetzes am 29.09.1990 aufgehoben wurde. Auch die Präambel des Grundgesetzes definiert kein Territorium. Ebenfalls kein Territorium ist im Artikel 146 des Grundgesetzes definiert, der ebenfalls 1990 geändert wurde.
In Rahmen der sogenannten "Bereinigungsgesetze" aus den Jahren 2006 - 2010 sind sämtliche territoriale Geltungsbereiche entfernt worden.