Das Grundgesetz: keine Verfassung
Eine Verfassung entsteht, indem der oberste Souverän - das Volk - sie beschließt. Dies muss in freier Selbstbestimmung geschehen.
Das Grundgesetz hingegen wurde Deutschland von den Besatzungsmächten auferlegt.
Eine Verfassung konstituiert einen Staat. Das Grundgesetz hat ein Besatzungsgebiet organisiert. Die Verfassung ist gleichzeitig die höchste Rechtsnorm in einem Staat. Das Grundgesetz ist hingegen niederrangiges Besatzungsrecht. Die Besatzungsmächte können sich über das Grundgesetz hinwegsetzen.
Quelle: Dr. Klaus Maurer: Die „BRD-GmbH“